Für Veranstaltungen sehen die Gesetze bestimmte Personen und Zuständigkeiten vor, die anwesend oder beteiligt sein müssen. Wer muss diese Personen stellen? Welche Aufgaben haben sie, welche Aufgaben haben sie nicht?
Um diese Funktionen geht es u.a.:
✔ Veranstalter
✔ Betreiber, Veranstaltungsleiter, Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik
✔ Gesamtverantwortlicher, Koordinatoren
✔ Auftragsverarbeiter und Auftragsverantwortlicher
✔ Aufsicht führende Personen
✔ Außerdem: Master Vendor und Joint Controller